Die Stiftung > Geschichte

Zur Geschichte der Stiftung

Errichtung und Regelwerke

Die Bayerische Forschungsstiftung wurde als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts vom Freistaat Bayern mit dem Gesetz über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung vom 24. Juli 1990 ins Leben gerufen. Gewinne aus Wirtschaftsbeteiligungen des Freistaates (hier: Erträge aus Beteiligungen an der VIAG AG) sollten über die Forschung wieder der Wirtschaft zugeführt werden. Vorrangiges Ziel war es, mit den bereitgestellten Mitteln strategisch wichtige, anwendungsnahe Forschung zu fördern. Genau dort, wo eine intensive Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft besondere Erfolge und eine hohe Wertschöpfung für Bayern erwarten lässt. Das Gesetz trat zum 1. August 1990 in Kraft.

Die operative Tätigkeit der Bayerischen Forschungsstiftung begann im Jahr 1991: Am 5. Februar 1991 erfolgte der Erlass der Satzung der Bayerischen Forschungsstiftung, welche die nähere Ausgestaltung der Stiftung regelt. Im Jahr 1992 wurden Grundsätze der Stiftungspolitik  bzw. Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln festgeschrieben. Ergänzt werden diese grundsätzlichen Leitlinien der Stiftung um Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sowie Besondere Nebenbestimmungen der Bayerischen Forschungsstiftung für Zuwendungen.

Im Jahr 2001 notifizierte die Bayerische Forschungsstiftung das Förderprogramm „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“ bei der EU. Derzeit nutzt die Stiftung den Rahmen der sog. Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU.