Antragstellung

Förderanträge: Was ist zu tun?

Sie sind Wissenschaftler oder Unternehmer, haben eine Idee für ein F&E-Projekt und möchten in Kooperation forschen? Ihre Idee passt zu unseren Themen? Dann sind Sie hier richtig. Antragsberechtigt bei der Bayerischen Forschungsstiftung sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und außeruniversitäre Forschungsinstitute. Die Beteiligten müssen ihren Sitz in Bayern haben oder hier mit Niederlassungen vertreten sein. Das jeweilige Vorhaben muss vorrangig in Bayern durchgeführt werden.
Eine Antragsstellung ist in drei Kategorien von Fördervorhaben möglich:

  • Kleinprojekte,
  • Kooperationsprojekte und
  • Forschungsverbünde

(siehe: Bewilligungsgrundsätze, Förderprogramm).

Die Stiftung versucht grundsätzlich, möglichst schnell und unbürokratisch zu entscheiden: Zwischen Projektskizze und Bewilligung liegt in der Mehrzahl der Vorhaben weniger als ein halbes Jahr.

Entsteht aus einer Idee, einer ersten Skizze schließlich ein Antrag auf Förderung, ist dieser mit unserem elektronischen Antragsformular bei der Geschäftsstelle einzureichen (siehe Vorgehensweise).