Antragstellung > Projektverwaltung

Was erwartet die Stiftung während und nach einer Förderung?

Förderphase

Ist ein Projekt bewilligt (Einverständniserklärung), können in der Regel vierteljährlich im Voraus die benötigten finanziellen Mittel zur Durchführung der Projektarbeiten abgerufen werden. Die Formulare stehen zum Download zur Verfügung. Der Antragsteller ist der Stiftung gegenüber für die Durchführung und die ordnungsgemäße Abwicklung des Projekts verantwortlich.

Jedes Projekt wird regelmäßig auf die Erreichung der Meilensteine und der Zielvorgaben überprüft. Die wissenschaftliche Berichterstattung erfolgt in einem Soll-Ist-Vergleich jährlich, ebenso der Nachweis der Mittel. Im Abschlussbericht werden alle erreichten Ergebnisse dargestellt, ebenso die im Rahmen des Vorhabens entstandenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Diplomarbeiten und Promotionen (Leitfaden Forschungsberichte). Die Stiftung ist unverzüglich zu informieren, wenn die Durchführung des Vorhabens oder dessen Ziele gefährdet erscheinen.

Ein datenbankgestütztes Controlling ermöglicht es, die Vielzahl der laufenden Projekte finanziell und fachlich zu überwachen und den Projektfortschritt zu dokumentieren.

Evaluation

Da sich alle von der Stiftung geförderten Projekte im Bereich der anwendungsorientierten Forschung bewegen, ist es für die Stiftung von Interesse zu erfahren, was längerfristig aus den geförderten Projekten entsteht. Deshalb erfolgt  ca. 2 Jahre nach Projektabschluss noch einmal eine gezielte Evaluation der Ergebnisse, die im Nachgang aus den geförderten Vorhaben entstanden sind. Antragsteller und Projektbeteiligte werden gebeten, der Stiftung anhand eines wissenschaftlich ausgearbeiteten Fragenbogens statistisch auswertbare Daten zur Verfügung zu stellen.

Downloads

Hinweis: Bitte verwenden Sie immer den aktuellen Adobe Reader (s.u.) und speichern Sie vor dem Ausfüllen das Dokument auf Ihrem Rechner (Datensicherheit)

.