Antragstellung > Bewilligungsgrundsätze

Flexibler Mitteleinsatz

Bewilligte Mittel werden den Empfängern zum eigenverantwortlichen Einsatz überlassen. Umschichtungen und Anpassungen während der Projektlaufzeit sind nach Absprache mit der Stiftung möglich. Die Mittel sind nicht an Haushaltsjahre gebunden. Sie verfallen demnach nicht zum Ende eines Haushalts- oder Kalenderjahres.

Kontrolle der Mittelverwendung und Einstellung der Förderung

Empfänger von Fördermitteln haben jährlich in Zwischenberichten anhand von "Meilensteinen" den Projektfortschritt zu dokumentieren und anhand von geeigneten Unterlagen die ordnungsgemäße Mittelverwendung nachzuweisen. Diese Nachweise dienen als Basis für die weitere Förderung (siehe Projektverwaltung).

Die Stiftung behält sich vor, ihre Förderungen aus wichtigem Grund einzustellen. Wichtige Gründe sind vor allem:

  • der Wegfall wesentlicher Voraussetzungen für die Durchführung des Vorhabens  und
  • berechtigte Zweifel daran, dass die Ziele des Vorhabens noch erreichbar sind.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Nach Abschluss jeder Fördermaßnahme sind sowohl ein zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Mittel als auch ein sachlicher Bericht über die erzielten Ergebnisse vorzulegen. Die Bereitschaft der Empfänger von Fördermitteln, die erzielten Projektergebnisse ohne Verzögerung der Öffentlichkeit in geeigneten (Fach-)Medien zugänglich zu machen, wird vorausgesetzt (siehe Projektverwaltung).

Ausschlusskriterien – Was wir nicht fördern

  • reine Produktentwicklung, Marktreifmachung
  • institutionelle Förderung (z. B. die Gründung neuer Institute)
  • klinische Studien sowie Vorhaben, die Bestandteil von Zulassungsverfahren sind
  • Projekte, die vor Antragstellung schon begonnen wurden
  • laufende Kosten (z. B. für Energieverbrauch, Versicherungen, Wartung, Reparaturen und Ersatzteile)