Spenden – Selbst Innovationen fördern
Selbst zu stiften, ist ein probates Mittel, Gutes zu tun. Die Forschungsstiftung kennzeichnet ein klares Förderprofil, eine flexible Mittelausschüttung und eine straffe Organisation. Dies sind gute Gründe, als potenzieller Zuwender mit uns ins Gespräch zu kommen, wenn Sie herausragende Technologieprojekte in Bayern fördern wollen.
Mit Zustiftungen – also Einzahlungen in das Stiftungskapital – können Sie den zugewendeten Teil Ihres Vermögens dauerhaft für die Zwecke der Bayerischen Forschungsstiftung arbeiten lassen: Da nur mit den Erträgen des angelegten Kapitals gefördert wird, bleibt der Wert erhalten und trägt langfristig dazu bei, gezielt Innovationen am Standort Bayern zu ermöglichen.
Zweckgebundene Spenden sind Gelder, die sofort und direkt für die Finanzierung der Stiftungszwecke eingesetzt werden können. Gerne berücksichtigen wir ein Themenfeld, das Sie mit Ihrer Spende besonders unterstützen möchten.
Alle unsere Förderprojekte müssen gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Absatz 1 und 2, Ziff. 1 der Abgabenordnung verwirklichen und erfüllen. Wir sind berechtigt, Zuwendungsbestätigungen im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes auszustellen.
Informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten und die Vorteile einer Zustiftung.
Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie wir Ihr besonderes Förderanliegen gemeinsam und effizient umsetzen können. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
IBAN
DE51 7005 0000 0001 1761 97
BIC
BYLADEMMXXX