Die Organe und Geschäftsstelle der Stiftung

Drei Stiftungsorgane, ein ehrenamtlicher Präsident und die Geschäftsstelle bilden die Gesamtorganisation der Stiftung. Um effizientes Arbeiten und objektive Entscheidungen zu gewährleisten, sind die Kompetenzen klar verteilt.

Der Stiftungsrat definiert die Grundsätze der Stiftungspolitik, formuliert die Arbeitsprogramme, beschließt den Haushalt und erlässt die Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel.

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte und beschließt über die Mittelvergabe für Fördervorhaben. Unterstützung erhält er dabei vom Präsidenten, der Geschäftsführerin und der Geschäftsstelle.

Der Wissenschaftliche Beirat berät die Stiftung in Forschungs- und Technologiefragen. Zudem gibt er sowohl zu einzelnen Vorhaben als auch zu Forschungsverbünden Empfehlungen ab. Grundlage dafür sind die Gutachten externer Experten.

Der Präsident berät die Stiftung in allen Fragen der Förderpolitik.

Die Geschäftsführung führt im Auftrag des Stiftungsvorstands die laufenden Geschäfte der Stiftung und vertritt insoweit die Stiftung nach außen.

Die Geschäftsstelle berät die Antragsteller fachkompetent, bereitet die Entscheidungen der Gremien vor und kümmert sich um die Details der Projektabwicklung.