Innovationsförderung mit klarem Profil

Die Bayerische Forschungsstiftung wurde 1990 gegründet und stellt jährlich Fördermittel für 30-40 Projekte zur Verfügung.

Stiftungszweck

Nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes (siehe Gesetz) über die Errichtung der Bayerischen Forschungsstiftung vom 1. August 1990 hat die Stiftung den Zweck,

  • ergänzend zur staatlichen Forschungsförderung durch zusätzliche Mittel oder auf sonstige Weise, universitäre und außeruniversitäre Forschungsvorhaben, die für die wissenschaftlich-technologische Entwicklung Bayerns oder für die bayerische Wirtschaft oder für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Art. 131 und 141 der Verfassung von Bedeutung sind, und
  • die schnelle Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Wirtschaft

zu fördern.

Klare Grundsätze für die Mittelvergabe

Zwei Arten von Vorhaben werden gefördert: Kooperationsprojekte und Forschungsverbünde (siehe Antragstellung), zudem vergibt die Stiftung Stipendien für den Wissenschaftleraustausch (siehe Internationale Zusammenarbeit). Die befristeten Vorhaben müssen von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam getragen werden. Ziel ist eine spätere wirtschaftliche Wertschöpfung aus den Ergebnissen in den Schwerpunktbereichen Life Sciences, I&K-Technologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaft, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik (siehe Förderprogramm).

Antragstellung - Hohe Qualität der Projekte

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der freien Berufe, außeruniversitäre Forschungsinstitute, Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Mitglieder oder Einrichtungen von Hochschulen, die zur Durchführung von F&E-Vorhaben berechtigt sind, mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern. Die Antragsteller werden professionell beraten. Externe Begutachtungen und ein Wissenschaftlicher Beirat sorgen dafür, dass die Stiftungsgremien nur die besten Projekte auswählen (siehe Vorgehensweise). In über der Hälfte der Projekte entstehen zusätzliche, unerwartete Ergebnisse und bei 90 Prozent kommt es zu einer wirtschaftlichen Verwertung (siehe Zahlen und Fakten).

Erfolgreiches Fördermodell

1059 Projekte wurden bisher gefördert und 509 Stipendien gewährt. Durch die obligatorische Co-Finanzierung mit Geldern aus der Wirtschaft wurden die ausgereichten Stiftungsmittel von bislang rd. 644 Mio. € mehr als verdoppelt. Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft konnte damit ein Gesamtbeitrag zur Innovationsfinanzierung von rd. 1,41 Mrd. € angestoßen werden. (Stand 12/2023)